ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für ganzheitliche Beratung und Coaching (AGB)
§ 1 Anwendungsbereich
1.
Die vorliegenden Bedingungen regeln Geschäftsbedingungen zwischen der Beraterin Anita Haas (nachfolgend „Coach“ genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ genannt) in der Form eines Dienstvertrages im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
2.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Bestellungen und Buchungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB bei dem Coach.
3.
Eine Anmeldung und/oder Buchung wird verbindlich mit deren Inanspruchnahme oder der Bezahlung gegen Rechnungstellung, vorbehaltlich eines etwaigen Widerrufsrechts.
§ 2 Inhalt des Dienstvertrages
1.
Der Coach erbringt seine Leistungen via Telefon, Videocall bzw. Zoom, via Internet oder persönlich. Der Coach wendet dabei seine Kenntnisse und Fähigkeit zur Beratung und Schulung an. Soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, ist der Coach berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Kunden entsprechen.
2.
Der Eintritt eines bestimmten Erfolges durch das Coaching und die Hostelograf Methode wird von dem Coach nicht zugesichert und ist nicht Gegenstand des Vertrages. Auch die Anwendung wissenschaftlich anerkannter Methoden wird von dem Coach nicht zugesagt und ist nicht Bestandteil des Vertrages.
§ 3 Ausschluss von Heilbehandlungen
1.
Coaching und Training stellen keine Ausübung der Heilkunde dar. Der Coach stellt keine Diagnosen und erteilt keine medizinischen Ratschläge oder Auskünfte. Der Coach nimmt keine Krankschreibungen vor und verordnet keine Medikamente.
2.
Coaching, Beratung und die Hostelograf Methode sind keine Psychotherapie oder Heilbehandlung und stellen keinen Ersatz für eine Psychotherapie oder eine sonstige psychische oder psychiatrische Behandlung dar. Für die Beratung wird eine normale psychische und physische Belastbarkeit vorausgesetzt. Bei vorhandenen oder auftretenden Beschwerden ist der Kunde aufgefordert, sich in ärztliche Behandlung zu begeben.
3.
Ein medizinisches oder gesundheitliches Heilversprechen wird von dem Coach nicht abgegeben.
§ 4 Mitwirkungspflicht, Beendigung der Beratung
Der Kunde ist nicht zu einer aktiven Mitwirkung bei und während der Beratung bzw. in dem Prozess des Coaching verpflichtet, eine solche Mitwirkung wird jedoch empfohlen. Coach und Kunde sind jeweils berechtigt, eine Beratung oder ein Coaching ohne Angabe von Gründen zu beenden, insbesondere für den Fall eines Vertrauensverlustes. Beendet der Kunde eine Beratung, hat dies rechtzeitig, mindestens 48 Stunden vor dem nächsten vereinbarten Termin zu erfolgen.
§ 5 Honorar
1.
Der Coach hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Dieser wird in der Regel zwischen dem Coach und dem Kunden individuell vereinbart.
2.
Das Honorar ist wahlweise durch den Kunden im Wege der Überweisung oder der Barzahlung bis einschließlich dem Tag der Veranstaltung zu bezahlen. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder sonstige Konditionen sind vor Beginn des Coachings zu vereinbaren und schriftlich festzuhalten.
3.
Termine, die von Seiten des Coaches abgesagt werden müssen, werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt. Soweit kein Ersatztermin mit dem Kunden vereinbart wird, wird ein vorausbezahltes Honorar zurückbezahlt.
4.
Wird ein Coachingtermin außerhalb des Praxisstandortes vereinbart, werden zzgl. zum Honorar Reisekosten und, soweit angefallen, Übernachtungskosten berechnet. Auf Wunsch werden Spesen belegt.
5.
Nimmt der Kunde einen vereinbarten Termin ohne Absage oder mit einer Absage von weniger als 24 Stunden nicht wahr, werden 80% des vereinbarten Honorars zur Zahlung fällig, soweit der Kunde das Fehlen einer Absage bzw. die Verspätung der Absage zu vertreten hat.
§ 6 Vertraulichkeitsbestimmungen
1.
Der Coach verpflichtet sich, ihm anvertraute Daten, Tatsachen und Dokumente vertraulich zu behandeln und den Inhalt geführter Gespräche nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Kunden offenzulegen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Coach aufgrund einer rechtlich wirksamen Anordnung einer Behörde oder eines Gerichtes dazu verpflichtet wird, Auskunft zu erteilen. Eine Ausnahme hiervon gilt auch dann, wenn der Coach im Rahmen eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens zu seiner Rechtswahrnehmung darauf angewiesen ist, entsprechende Informationen offenzulegen.
2.
Führt der Coach Aufzeichnungen der mit dem Kunden geführten Gespräche, ist der Kunde zur Einsicht in diese Unterlagen berechtigt, soweit er ein berechtigtes Interesse hieran geltend machen kann.
3.
Auf Wunsch des Kunden wird der Coach persönliche Daten nach Erbringung der Dienstleistung löschen.
§ 7 Haftungsbegrenzung
Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflicht durch den Coach oder einen Erfüllungsgehilfen des Coaches beruhen, haftet dieser begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Vorbehalten bleibt die Haftung bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei grobem Verschulden.